1.2. Am 30. November 2023 meldete sich die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf diverse Beschwerden erneut zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin konsultierte ihren RAD und trat sodann nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 27. August 2024 nicht auf das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin ein. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 26. September 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 27.08.2024 sei aufzuheben.