Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1989 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt als Sachbearbeiterin Administration tätig und meldete sich am 19. Mai 2016 erstmals bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 11. Mai 2017 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.