Er sehe sich sehr mit der bisherigen Arbeitgeberin verbunden und sehe es nicht als realistisch, einen neuen Arbeitsplatz zu finden (VB 74/4). Davon abgesehen, dass auch eine Tätigkeit beim bisherigen Arbeitgeber denkbar gewesen wäre (VB 76/1), obliegt die Beurteilung, ob eine berufliche Eingliederungsmassnahme erfolgsversprechend -7-