habe er Angst, dass eine "Erfüllung der Mitwirkung" (Leistungsfähigkeit von 80 %) zu einem noch schlechteren Gesundheitszustand führen und er danach gar nichts mehr tun könnte. Er würde gerne sein Leistungspensum erneut versuchsweise auf 40 % steigern (VB 84/1). Daraufhin wurde der Eingliederungsprozess aufgrund fehlender Mitwirkung abgeschlossen (VB 86).