Eine angepasste Tätigkeit, die diesem Profil entspreche, sei aktuell und künftig in einem vollen Pensum von 100 % mit vermehrten Pausen im Umfang von 20 % zumutbar (VB 68/2). Die RAD-Ärztin Dr. med. C._____ hielt in ihrer Beurteilung vom 8. Juli 2024 fest, dass beim Beschwerdeführer keine schwerwiegende psychiatrische Störung mit Auswirkung auf die berufliche Leistungsfähigkeit erkannt werden könne (VB 106/9). Nach Würdigung der eingereichten medizinischen Unterlagen und nach eigener Untersuchung aus fachpsychiatrischer Sicht könne kein Gesundheitsschaden mit länger dauernder und wesentlicher Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit erkannt werden (VB 105/3).