Gestützt auf die Ergebnisse dieser Abklärungen schlug die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer in einem Standortbestimmungsgespräch vom 25. Juli 2023 eine Arbeitsvermittlung als berufliche Massnahme zur Eingliederung vor, welche vom Beschwerdeführer abgelehnt wurde. Mit Schreiben vom 23. August 2023 wurde der Beschwerdeführer zur Mitwirkung bei beruflichen Massnahmen aufgefordert, ansonsten seine Begehren um berufliche Massnahmen und eine Rente abgewiesen würden. Der Beschwerdeführer teilte mit Schreiben vom 8. September 2024 mit, eine Leistungssteigerung auf 80 % sei nicht möglich.