Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Am 29. November 2020 meldete sich der 1967 geborene Beschwerdeführer unter Hinweis auf Einschränkungen der rechten Hand und des Knies aufgrund eines Unfalls zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge medizinische Abklärungen; insbesondere holte sie die Akten der SUVA ein und liess den medizinischen Sachverhalt im weiteren Verlauf durch den Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) beurteilen.