2.6. Die Instruktionsrichterin bewilligte der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 4. Dezember 2024 die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte Gaël Jenoure, Advokat, Aarau, zu ihrem unentgeltlichen Vertreter. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist die Rechtmässigkeit einerseits der mit Verfügungen vom 15. August 2024 (Vernehmlassungsbeilagen [VB] 61 ff.) vorgenommenen Verrechnungen von der Beschwerdeführerin nachzuzahlenden Invaliden- und Kinderrentenbetreffnissen mit Rückforderungen der Beschwerdeführerin gegenüber sowie andererseits der verfügten Drittauszahlung eines Teils des nachzuzahlenden Betrags.