" 1. Die Verfügungen vom 15. August 2024 seien dahingehend abzuändern, als der Beschwerdeführerin eine höhere Nachzahlung auszuzahlen sei. 2. Es sei der Beschwerdeführerin eine Nachfrist für eine Verbesserung der vorliegenden Beschwerde zu gewähren. 3. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Prozessführung und Verbeiständung mit dem unterzeichneten Advokaten als Rechtsvertreter zu bewilligen. 4. Unter o/e-Kostenfolge."