2. 2.1. Mit als "Vorsorglicher Einwand gegen Ihre Verfügungen vom 15.08.2024" betitelter (und als Beschwerde gegen die Verfügungen vom 15. August 2024 zu interpretierender, von der Beschwerdegegnerin indes nicht an das Versicherungsgericht weitergeleiteter) Eingabe vom 13. September 2024 teilte die Beschwerdeführerin der Beschwerdegegnerin mit, mit den Verrechnungen nicht einverstanden zu sein. 2.2. Mit Eingabe vom 30. September 2024 gelangte die – nun durch einen Rechtanwalt vertretene – Beschwerdeführerin an das hiesige Versicherungsgericht und stellte folgende Rechtsbegehren: