1.2. Mit Eingabe vom 5. September 2017 machte die Beschwerdeführerin eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes geltend und stellte sinngemäss ein Gesuch um Erhöhung der Rente. Dieses wurde mit Verfügung vom 8. März 2019 abgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich mit (mit Beschluss vom 6. August 2019 berichtigtem) Urteil IV.2019.00276 vom 12. Juni 2019 in dem Sinne gutgeheissen, dass die Verfügung vom 8. März 2019 aufgehoben und die IV-Stelle des Kantons Zürich zur Vornahme weiterer Abklärungen und zur anschliessenden Neuverfügung verpflichtet wurde.