Insgesamt sind daher keine Umstände ersichtlich, welche auch nur geringe Zweifel an der Beurteilung bzw. Verneinung der Unfallkausalität der linksseitigen Schulterbeschwerden durch Dr. med. C._____ begründen (vgl. E. 4.2. hiervor). Die Leistungseinstellung der Beschwerdegegnerin per 2. Mai 2024 erfolgte damit zu Recht. - 10 - 5. 5.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen. 5.2. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. fbis ATSG).