Hinzu kommt, dass am 27. April 2023 ein Sturz, je nach Sachverhaltsversion, auf das Becken, die Lendenwirbelsäule und Hüfte stattgefunden hat (VB 1, 18), jedoch nicht auf die Schulter. Nach den nachvollziehbaren Ausführungen von Dr. med. C._____ wären die Schulterbeschwerden zudem nach einer Traumatisierung gemäss aktuellem medizinischem Wissensstand zeitnah nach dem Ereignis zu erwarten gewesen (VB 131 S. 5). Schulterbeschwerden wurden beidseitig jedoch erstmals über sechs Monate nach dem Unfallereignis festgestellt (vgl. Sprechstundenbericht vom 17. November 2023; VB 42). Auch dieser Umstand spricht zu Recht gegen eine Unfallkausalität der Schulterbeschwerden.