Zum Zeitpunkt der Beurteilung durch Dr. med. D._____ am 26. April 2024 waren die Vorakten zwar noch unvollständig, da ihr die Befunde der Schulterarthroskopie vom 23. April 2024 noch nicht bekannt waren. Dr. med. C._____ nahm jedoch am 6. August und am 16. Oktober 2024 ausführlich dazu Stellung. Er nahm eine umfassende Kausalitätsbeurteilung vor, ordnete die belegten Befunde der Schulterarthroskopie nachvollziehbar begründet in den Gesamtkontext ein und verneinte dabei schlüssig eine Unfallkausalität der linksseitigen Schulterbeschwerden (vgl. E. 4.1. hiervor). Dem widersprach der behandelnde Arzt PD Dr. med.