Der behandelnde Orthopäde PD Dr. med. B._____ sei gemäss vorliegendem Sprechstundenbericht vom 15. Dezember 2023 damals von symptomatischen Schultergelenksarthrosen ausgegangen, also von chronisch degenerativen Befunden an beiden Schultergelenken. Es sei nicht nachvollziehbar, warum damals keine frische strukturelle Läsion anhand der durchgeführten Untersuchungen habe vermutet werden können. Am 25. Januar 2024 werde von PD Dr. med. B._____ berichtet, dass der Beschwerdeführer eine operative Versorgung der linksseitigen AC-Gelenksarthrose (trotz vorab dokumentiertem ungenügendem Ansprechen auf eine Infiltration) wünsche.