Zusammengefasst lägen weder an der Schulter noch an der HWS noch an der LWS frische strukturelle Läsionen vor, die auf das Ereignis vom 27. April 2023 zurückzuführen wären (VB 92 S. 3). Durch das Ereignis vom 27. April 2023 habe der Beschwerdeführer multiple Prellungen erlitten, welche zu einer vorübergehenden Verschlimmerung im Sinne einer Schmerzexazerbation bei vorbekannten Befunden über einen maximalen Zeitraum von drei bis sechs Monaten geführt habe. Bei fehlenden frischen strukturellen Läsionen seien die Beschwerden über diesen Zeitraum hinaus mit den chronisch-degenerativen Vorbefunden zu erklären.