2. 2.1. Mit fristgerechter Beschwerde vom 23. September 2024 stellte der Beschwerdeführer folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei der Einspracheentscheid vom 5. September 2024 aufzuheben und es seien Herrn A._____ die gesetzlichen Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung zuzusprechen. 2. Eventualiter sei der medizinische Sachverhalt neu abzuklären und durch einen externen Sachverständigen zu beurteilen, um anschliessend neu zu beurteilen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin –"