4.4.4. Gemäss dem Abklärungsbericht vom 7. Mai 2024 (VB 22 S. 9) und dem Bericht von Dr. med. C._____ vom 2. April 2024 (VB 21 S. 3) treten beim Beschwerdeführer immer wieder Hypoglykämien auf, bei welchen die Betreuungspersonen intervenieren müssten, wobei bezüglich deren Häufigkeit keine weiteren Angaben vorliegen und ausserdem ein entsprechender Aufwand für das Ausgleichen und Kontrollieren von eingetretenen Unterzuckerungen im Abklärungsbericht nicht erfasst ist. Diesbezüglich hat die Beschwerdegegnerin ergänzende Abklärungen vorzunehmen und einen allfälligen zusätzlichen Pflegeaufwand zu berücksichtigen.