Im Abklärungsbericht vom 7. Mai 2024 berücksichtigte die Abklärungsperson unter dem Titel "Behandlungspflege" den Zeitaufwand für das Blutzucker messen, die Verabreichung des Insulins und den Sensorwechsel sowie auch den Zeitaufwand für das Mahlzeiten Abwägen und Berechnen und stellte gesamthaft einen Mehraufwand von 72 Min bzw. 1 Stunde und 12 Minuten pro Tag fest. Der Beschwerdeführer bringt vor, die Beschwerdegegnerin habe diverse geltend gemachte Pflegeleistungen, wie das tägliche fachgerechte Ausgleichen und Kontrollieren von eingetretenen Überund Unterzuckerungen, das tägliche Pflegen der Einstichstellen und die