Im Sinne der Schadenminderungspflicht seien auch digitale Hilfsmittel zu berücksichtigen, die eine erhöhte Anwesenheit der Eltern reduzieren könnten (z. B. Smartphone-Apps, mit denen sich die Werte einfach und schnell überprüfen lassen). Es gebe allenfalls wenige Ausnahmen (Minderjährige ab 6 Jahren), bei denen die Überwachung anerkannt werden könne, wenn der Diabetes sehr instabil sei und ein komatöser Zustand jederzeit ohne Vorwarnsignale eintreten könne.