Minderjährige mit Diabetes benötigten keine derart intensive dauernde persönliche Überwachung. Das Bundesgericht (Urteil 8C_719/2022 vom 5. März 2024) habe den Anspruch auf eine dauernde Überwachung in einer Situation verneint, bei der in mehreren Nächten pro Woche ein Zeitaufwand für Kontrollen und Massnahmen notwendig gewesen sei. Im Sinne der Schadenminderungspflicht seien auch digitale Hilfsmittel zu berücksichtigen, die eine erhöhte Anwesenheit der Eltern reduzieren könnten (z. B. Smartphone-Apps, mit denen sich die Werte einfach und schnell überprüfen lassen).