Freunden nachgehen (draussen spielen, Fussball spielen). Auch wenn die Eltern wohl dafür sorgen werden, dass in aller Regel jemand anwesend ist, der die Symptome einer Unterzuckerung erkennen und reagieren kann, bedeute das nicht, dass man die Minderjährigen nicht auch nur für einige Minuten aus den Augen lassen dürfte. Deshalb bestehe also bloss ein gewisser, aber kein dauernder ("intensiver") Überwachungsbedarf im Sinne von Art. 37 Abs. 3 Bst.