3. Die angefochtene Verfügung vom 22. August 2024 basiert auf dem Abklärungsbericht vom 7. Mai 2024. Darin kam die Abklärungsperson zum Schluss, dass der zum Abklärungszeitpunkt am 6. Mai 2024 9 Jahre und 3 Monate alte Beschwerdeführer im Lebensbereich Körperpflege der nicht altersgemässen regelmässigen und erheblichen Hilfe bedürfe (beim Haarewaschen und Zähneputzen), was einen täglichen Mehraufwand für die alltäglichen Lebensverrichtungen von 3 Minuten (3-4 mal pro Woche Duschen à 5 Minuten, täglich Zähneputzen à 5 Minuten) ergebe. In den -5-