Die Beschwerdegegnerin tätigte medizinische Abklärungen und führte am 6. Mai 2024 eine Abklärung über die Hilflosigkeit und den Betreuungsaufwand des Beschwerdeführers durch (Abklärungsbericht für eine Hilflosenentschädigung für Minderjährige [inkl. Intensivpflegezuschlag] vom 7. Mai 2024). Aufgrund der daraus resultierenden Ergebnisse und nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsgesuch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 22. August 2024 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 25. September 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: