1. Der am D 2015 geborene Beschwerdeführer wurde am 30. Juni 2023 von seinen Eltern wegen eines Diabetes mellitus Typ 1 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug einer Hilflosenentschädigung für Minderjährige der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) angemeldet. Die Beschwerdegegnerin tätigte medizinische Abklärungen und führte am 6. Mai 2024 eine Abklärung über die Hilflosigkeit und den Betreuungsaufwand des Beschwerdeführers durch (Abklärungsbericht für eine Hilflosenentschädigung für Minderjährige [inkl. Intensivpflegezuschlag] vom 7. Mai 2024).