spruch entscheiden zu können. Würde ein Umschulungsplan bereits an den gesundheitlichen Voraussetzungen scheitern, wäre ein weiterführender Deutschkurs selbstredend nicht notwendig. Die aktuelle Aktenlage lässt einen abschliessenden Entscheid im heutigen Zeitpunkt nicht zu. Es ist daher angezeigt, die Sache an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit diese nach Durchführung der erforderlichen Abklärungen in beruflicher und medizinischer Hinsicht über den Leistungsanspruch neu verfüge.