2.2.3. Dem Abschlussbericht Integration vom 10. August 2022 ist zu entnehmen, dass der Eingliederungsprozess abgeschlossen werde. Zur Begründung wurde ausgeführt, eine Umschulung sei aufgrund der Kombination der Fertigkeiten in der deutschen Sprache und der gesundheitlichen Einschränkungen der Hände nicht umsetzbar. Gleichzeitig wurde jedoch auch festgehalten, es bestehe ein Umschulungsanspruch. Nebst dem bereits in den Zwischenberichten Erwähnten wurde erklärt, dass die Beschwerdeführerin nach Unterstützung durch den Job-Coach die Möglichkeit gehabt habe, im Rahmen eines Praktikums (25. April bis 1. Juli 2022; vgl. VB 159) Erfahrung als Schulassistenz zu sammeln.