vgl. ferner Kreisschreiben über die beruflichen Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung [KSBEM], gültig ab 1. Januar 2022, Stand 1. Januar 2024, Rz. 1713). 2.2. 2.2.1. Gemäss Zwischenbericht Integration vom 20. Januar 2021 fand das Be- rufsberatungs-Erstgespräch am 7. Dezember 2020 statt. Dabei habe sich die Beschwerdeführerin besonders an Lehrberufen interessiert gezeigt. Da handwerkliche Berufe aufgrund ihres Zumutbarkeitsprofils (leichte, nicht monotone Arbeit) eher nicht in Frage kämen und sich ihre -5-