2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 4. Dezember 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 22. Januar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: -3- "1. Die Verfügung vom 4.12.2023 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin seien weitere berufliche Massnahmen, insbesondere gezielte Vorbereitung auf eine Umschulung in Form von Deutschkursen bis zum Niveau C2 und danach eine Umschulung, zuzusprechen. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zurück zu weisen und diese sei zu verpflichten, die Angelegenheit neu zu prüfen.