Am 18. Juni 2021 wurde eine Kostengutsprache für die Verlängerung des Deutsch Intensivkurses B1 vom 19. Juli 2021 bis 31. Juli 2021 erteilt und am 6. Juli 2021 informierte die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin darüber, dass ab dem 2. August bis 1. November 2021 eine berufliche Grundabklärung bei der C._____ erfolge. Aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse wurde diese jedoch per 17. August 2021 vorzeitig abgebrochen und stattdessen erfolgte am 23. August 2021 eine Kostengutsprache für einen Deutsch Extensivkurs B2 (Vorbereitungsmassnahme im Hinblick auf Umschulung). Anschliessend wurde eine vertiefte Abklärung möglicher Berufsrichtungen in der C.___