Mit Mitteilung vom 10. November 2020 hatte die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin darüber informiert, dass sie die Kosten für eine Berufsberatung und eine Abklärung der beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten übernehme. Anschliessend erfolgten je eine Kostengutsprache für einen Deutsch Intensivkurs A2 vom 1. Februar bis 23. April 2021 sowie einen Deutsch Intensivkurs B1 vom 26. April bis 16. Juli 2021 bei der B._____ AG in Q._____. Am 18. Juni 2021 wurde eine Kostengutsprache für die Verlängerung des Deutsch