1. Die 1979 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 19. März 2019 aufgrund von Beschwerden in den Handgelenken bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach entsprechenden Abklärungen und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 19. Januar 2021 aufgrund eines rentenausschliessenden Invaliditätsgrades von 25 % ab. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.