der L5-Wurzel foraminal erwähnt hätten, was aber eindeutig entgegen der Fragestellung von Dr. med. E._____, Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation, stehe, da dieser eine Ausstrahlung nach links erwähnt habe. In diesem Kontext ergäben sich auch unter Berücksichtigung des MRI vom Dezember 2023 klinisch-rheumatologisch keine relevanten neuen Gesichtspunkte (VB 302 S. 5). Folglich legte der rheumatologische ABI- Gutachter nachvollziehbar dar, weshalb sich aus dem MRI vom 4. Dezember 2023 keine neuen Aspekte ergeben würden, und er begründete seine Einschätzung auch nicht einzig mit dem Umstand, dass der überweisende Arzt Dr. med. E._____ links und rechts verwechselt habe.