Der rheumatologische ABI-Gutachter führte in der ergänzenden Stellungnahme vom 18. März 2024 aus, der Radiologe habe das MRI der LWS vom 4. Dezember 2023 (VB 293 S. 2 f.) explizit mit dem bereits früher vorliegenden MRI vom 2. Juli 2021 verglichen. Die diskopathischen Veränderungen im Segment L4/5 seien unverändert gewesen, ebenso die degenerativen diskopathischen Veränderungen im Segment L5/S1. Als einziger dokumentierter Unterschied zur Voruntersuchung habe eine leichte progrediente Bandscheiben-bedingte Einengung des Neuroforamens auf der rechten Seite bestanden, wobei dies die Radiologen explizit mit einer Tangierung