Schliesslich setzte sich der psychiatrische Gutachter auch mit den Berichten der behandelnden Ärzte auseinander: So hielt er insbesondere zum Austrittsbericht der Klinik D._____ vom 16. Mai 2022 fest, dass das dort festgestellte erheblich beeinträchtigte kognitive Funktionsniveau, die herabgesetzte affektive Stimmungsfähigkeit und die schwere Antriebsarmut in der aktuellen Untersuchung nicht hätten festgestellt werden können. Zudem sei der Austritt gegen ärztlichen Rat erfolgt, was gegen einen ausgeprägten Leidensdruck spreche und bei den diagnostizierten Störungsbildern in ihrer Ausprägung sowie der Auswirkung auf den Alltag nicht nachvollziehbar sei (VB 267 S. 50).