In diagnostischer Hinsicht führte der psychiatrische Gutachter aus, es sei zunächst zu prüfen, ob ein Störungsbild aus dem Spektrum der affektiven Erkrankungen respektive eine Depressionserkrankung zu diagnostizieren sei. In der Untersuchung sei zunächst kein typischer depressiver Affekt spürbar oder vorhanden gewesen. Der Beschwerdeführer habe sich in erster Linie demonstrativ klagsam gezeigt, habe immer wieder gestöhnt und sich demonstrativ den Rücken gehalten. Der Antrieb sei normal gewesen bei einer guten affektiven Modulationsfähigkeit.