4.2.3. Der psychiatrische Gutachter führte aus, in der Untersuchung hätten sich erhebliche Aggravationstendenzen gezeigt. Der Beschwerdeführer habe immer wieder gestöhnt, sei schwerfällig durch den Raum gegangen und habe sich den Rücken mit schmerzverzerrtem Gesicht gehalten. Hinzu komme, dass er Fragen zu einfachen biografischen Daten jeweils mit "ich weiss nicht" beantwortet habe und er insgesamt sehr unmotiviert gewirkt habe.