Das Heben und Tragen von Lasten dürfe in Schulterneutralstellung bis zur Taille 7.5 bis 10 kg betragen. Aktuell seien Überkopfbewegungen mit dem rechten dominanten Arm nicht möglich. Manuell verarbeitende Tätigkeiten in einem ergonomisch gut eingestellten Arbeitsplatz seien möglich (VB 267 S. 66). Mit ergänzender Stellungnahme vom 18. März 2024 hielten die ABI-Gut- achter nach Kenntnisnahme der seit der Begutachtung eingegangenen medizinischen Berichte an ihrer Einschätzung fest (VB 302 S. 4 ff.).