Es könnten die gleichen Zeitabschnitte zum Einlegen vermehrter Pausen verwendet werden und es sei dieselbe Symptomatik umschrieben (VB 267 S. 19). Zum Belastungsprofil führte der rheumatologische Gutachter aus, der Beschwerdeführer sollte seine Arbeitsposition regelmässig selbständig wechseln können, das heisse, berufliche Tätigkeiten mit längerem fixiertem Sitzen oder Stehen seien zu vermeiden, ebenso seien stereotype Rotationsbewegungen des Achsenskelettes oder Arbeiten in anhaltender Oberkörpervorneige- oder - rückhalteposition zu vermeiden. Das Heben und Tragen von Lasten dürfe in Schulterneutralstellung bis zur Taille 7.5 bis 10 kg betragen.