Die Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit würden sich aus rheumatologischer und neurologischer Sicht ergeben. Die postulierten Einschränkungen aus neurologischer und rheumatologischer Sicht würden sich nicht addieren, sondern ergänzen. Es könnten die gleichen Zeitabschnitte zum Einlegen vermehrter Pausen verwendet werden und es sei dieselbe Symptomatik umschrieben (VB 267 S. 19).