2. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre ABI- Gutachten vom 15. März 2023, welches eine internistische, psychiatrische, -4- rheumatologische und neurologische Beurteilung vereint (VB 267). Die Gutachter stellten interdisziplinär folgende Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit (VB 267 S. 17 f.):