2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 17. Oktober 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege für die Gerichtskosten bewilligt. 2.4. Mit Eingaben vom 17. Oktober 2024 und 10. Februar 2025 reichte der Beschwerdeführer weitere medizinische Berichte ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Strittig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 29. August 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 309) zu Recht abgewiesen hat.