führer auf Empfehlung ihres RAD polydisziplinär begutachten (Gutachten der Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel [ABI], vom 15. März 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und dem Einholen einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme vom 18. März 2024 verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 29. August 2024 den Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Rente. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 29. August 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 24. September 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: