1.4. In der Folge veranlasste die Beschwerdegegnerin insbesondere eine polydisziplinäre Begutachtung (Gutachten der SMAB AG [Swiss Medical Assessment and Business Center], St. Gallen, vom 30. Mai 2018). Am 19. Juli 2018 verfügte die Beschwerdegegnerin die Abweisung des Rentenbegehrens. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2018.625 vom 7. Juni 2019 ab. 1.5. Am 15. März 2021 meldete sich der Beschwerdeführer abermals zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht und liess den Beschwerde- -3-