Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1979 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 31. März 2010 aufgrund von Rückenschmerzen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen und holte in deren Rahmen insbesondere ein bidisziplinäres (rheumatologisch/psychiatrisches) Gutachten ein. Gestützt auf das am 30. Juni 2011 erstattete Gutachten und nach Rücksprache mit dem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren mit Verfügung vom 27. Oktober 2011 ab.