4.2. Aus den von der Beschwerdeführerin im Rahmen des Beschwerdeverfahrens eingereichten medizinischen Akten geht im Wesentlichen Folgendes hervor: 4.2.1. Am 11. Juli 2024 wurde die Beschwerdeführerin auf den 27. September bzw. 18. Oktober 2024 in die ambulante neurologische Sprechstunde des Kantonsspital B._____ aufgeboten (Beschwerdebeilage [BB] 4). - 10 - 4.2.2. Mit Schreiben vom 23. September 2024 wurde die Beschwerdeführerin sodann auf den 21. Oktober 2024 zu einer Abklärung der Hirnleistungsfunkton in der Memory Clinic des Kantonsspital B._____, aufgeboten (BB 5).