Ohne Zweifel sei von gewissen kognitiven Einschränkungen auszugehen. Bei Hinweisen auf eine nicht durchwegs adäquate Leistungspräsentation sei eine valide Quantifizierung oder genauere ätiologische Zuordnung einer gegebenenfalls vorliegenden neuropsychologischen Störung aktuell nicht möglich. Es müsse differentialdiagnostisch auch eine emotionale Überlagerung der Testung bei der bislang sicherlich -7-