Das kardiologisch im Holter-EKG beschriebene relativ flache Frequenzprofil mit chronotroper Inkompetenz sei aus medizinischer Sicht behandelbar. Die neu diagnostizierte vestibuläre Migräne sei medizinischerseits nicht durch objektivierbare Befunde ausgewiesen und gut behandelbar. Es liege somit bei gut möglicher medikamentöser Prophylaxe keine zu einer Dauerinvalidität qualifizierende Diagnose vor. Aus versicherungsmedizinischer Sicht könne fast zwei Jahre nach Beginn einer attestierten -5-