In der gleichentags durchgeführten neuropsychologischen Untersuchung (VB 18 S. 9 f.) seien wiederholt Minderleistungen in Teilfunktionen bei wiederholten Inkonsistenzen und Hinweisen auf eine reduzierte Anstrengungsbereitschaft der Beschwerdeführerin beschrieben worden, was eine valide Quantifizierung nicht möglich gemacht habe. Psy- chiatrisch-psychotherapeutische Befunde seien nicht vorgelegt worden, die Wiederaufnahme der entsprechenden Behandlung sei ohne Rückmeldung erfolgt. Das kardiologisch im Holter-EKG beschriebene relativ flache Frequenzprofil mit chronotroper Inkompetenz sei aus medizinischer Sicht behandelbar.