seit 5. August 2022 sei sie zu 100 % arbeitsunfähig (recte wohl: arbeitsfähig). In der angestammten Tätigkeit als Teamleiterin und kaufmännische Leiterin einer Filiale eines Möbelgeschäfts mit wechselbelastenden Tätigkeiten ohne körperliche Belastung liege eine volle Arbeitsfähigkeit im angestammten Pensum vor (VB 38 S. 4 f.).